Das Einwohnermeldeamt (EWO)

 

ist zuständig für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes.

 

An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes

 

Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim EWO vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.

 

 

Melderegisterauskünfte

 

Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Archivauskünfte kosten 12,00 €.

 

 

Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

 

Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5,00 € an.

 

Eltern, die ihre minderjährigen Kinder, welche NICHT im gemeinsamen Haushalt wohnen in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man am Wohnsitz des Kindes und ist drei Jahre gültig.

 

 

Lohnsteuerkarten

 

Die Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es nicht mehr. Die Karte für 2010 ist die letzte Lohnsteuerkarte.

Ab 2011 wird die farbige Karte durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.(ElStAM) 

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Anträge auf Fahrerlaubnis

 

Das Einwohnermeldeamt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Fürth – Führerscheinstelle.

 

 

Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte

 

Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00€ und für Gewerbezentralregisterauskünfte 20,00 €.

 

 

Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. Hierzu muss der Antragsteller persönlich beim EWO vorsprechen. Für den Personalausweis, sowie für Reise-, Kinderreisepass und Führerschein  wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.

 

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Neubürger, für die vom Markt Ammerndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen.

 

Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.

Soll ein Doktortitel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.

 

Anfallende Gebühren:

 

Vorläufiger Personalausweis

10,00 €

 

Personalausweis

     bis zum 24. Lebensjahr

     ab dem 24. Lebensjahr

 

 

22,80 €

28,80 €

 

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

 

Reisepass

     bis zum 24. Lebensjahr

     ab dem 24. Lebensjahr

 

37,50 €

59,00 €

 

Zweiter Reisepass je nach Alter

37,50 € oder 59,00 €

 

Kinderpass

13,00 €

 

Kinderpass-Verlängerung/ Änderung

6,00 €

 

 

Gültigkeitsdauer:

 

Vorläufiger Personalausweis

3 Monate

 

Personalausweis

6 Jahre

Ab 24 Jahren: 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass

1 Jahr

 

Reisepass

6 Jahre

Ab 24 Jahren: 10 Jahre

Zweiter Reisepass

6 Jahre

 

Kinderreisepass

6 Jahre

Max. bis zum 12. Lebensjahr

 

Antrag für Pässe bei Minderjährigen

Beiblatt für Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft

Vollmacht zur Abholung Personalausweis

Vollmacht zur Abholung Reisepass