Das Einwohnermeldeamt (EWO)
ist zuständig für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes.
An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim EWO vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.
Melderegisterauskünfte
Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Archivauskünfte kosten 12,00 €.
Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5,00 € an.
Eltern, die ihre minderjährigen Kinder, welche NICHT im gemeinsamen Haushalt wohnen in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man am Wohnsitz des Kindes und ist drei Jahre gültig.
Lohnsteuerkarten
Die Erstausstellung sowie Änderung der Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte fällt eine Gebühr von 5,00 € an.
Bei Änderungen der Lohnsteuerklassen müssen immer beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden. Der Antrag ist von beiden Partnern zu unterschreiben.
Antrag zur Ausstellung einer Lohnsteuerkarte
Antrag zur Änderung der Lohnsteuerklassen
Anträge auf Fahrerlaubnis
Das Einwohnermeldeamt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Fürth – Führerscheinstelle.
Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00€ und für Gewerbezentralregisterauskünfte 20,00 €.
Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. Hierzu muss der Antragsteller persönlich beim EWO vorsprechen. Für den Ausweis wird ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig, 35X45 mm im Hochformat, ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil), für alle Arten von Reisepässen sowie Kinderreisepass ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Neubürger, für die vom Markt Ammerndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen.
Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde beigebracht werden.
Soll ein Doktortitel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.
Anfallende Gebühren:
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Vorläufiger Personalausweis
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8,00 €
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Personalausweis
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8,00 €
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Vorläufiger Reisepass
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26,00 €
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Reisepass bis zum 23. Lebensjahr
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37,50 €
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Reisepass ab dem 24. Lebensjahr
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59,00 €
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Zweiter Reisepass je nach Alter
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37,50 € oder 59,00 €
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Kinderpass
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13,00 €
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Kinderpass-Verlängerung/ Änderung
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6,00 €
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Gültigkeitsdauer:
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Vorläufiger Personalausweis
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3 Monate
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Personalausweis
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6 Jahre
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Ab 24 Jahren: 10 Jahre
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Vorläufiger Reisepass
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1 Jahr
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Reisepass
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6 Jahre
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Ab 24 Jahren: 10 Jahre
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Zweiter Reisepass
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6 Jahre
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Kinderreisepass
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6 Jahre
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Max. bis zum 12. Lebensjahr
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Antrag für Pässe bei Minderjährigen
Beiblatt für Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft