Das Einwohnermeldeamt (EWO)

 

ist zuständig für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes.

 

An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes

 

Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim EWO vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.

 

 

Melderegisterauskünfte

 

Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Archivauskünfte kosten 12,00 €.

 

 

Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

 

Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5,00 € an.

 

Eltern, die ihre minderjährigen Kinder, welche NICHT im gemeinsamen Haushalt wohnen in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man am Wohnsitz des Kindes und ist drei Jahre gültig.

 

 

Lohnsteuerkarten

 

Die Erstausstellung sowie Änderung der Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte fällt eine Gebühr von 5,00 € an.

 

Bei Änderungen der Lohnsteuerklassen müssen immer beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden. Der Antrag ist von beiden Partnern zu unterschreiben.

 

Antrag zur Ausstellung einer Lohnsteuerkarte

Antrag zur Änderung der Lohnsteuerklassen

 

Anträge auf Fahrerlaubnis

 

Das Einwohnermeldeamt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Fürth – Führerscheinstelle.

 

 

Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte

 

Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00€ und für Gewerbezentralregisterauskünfte 20,00 €.

 

 

Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. Hierzu muss der Antragsteller persönlich beim EWO vorsprechen. Für den Ausweis wird ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig, 35X45 mm im Hochformat, ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil), für alle Arten von Reisepässen sowie Kinderreisepass ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.

 

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Neubürger, für die vom Markt Ammerndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen.

 

Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde beigebracht werden.

Soll ein Doktortitel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.

 

Anfallende Gebühren:

 

Vorläufiger Personalausweis

8,00 €

 

Personalausweis

8,00 €

 

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

 

Reisepass bis zum 23. Lebensjahr

37,50 €

 

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr

59,00 €

 

Zweiter Reisepass je nach Alter

37,50 € oder 59,00 €

 

Kinderpass

13,00 €

 

Kinderpass-Verlängerung/ Änderung

6,00 €

 

 

Gültigkeitsdauer:

 

Vorläufiger Personalausweis

3 Monate

 

Personalausweis

6 Jahre

Ab 24 Jahren: 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass

1 Jahr

 

Reisepass

6 Jahre

Ab 24 Jahren: 10 Jahre

Zweiter Reisepass

6 Jahre

 

Kinderreisepass

6 Jahre

Max. bis zum 12. Lebensjahr

 

Antrag für Pässe bei Minderjährigen

Beiblatt für Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft