Das Einwohnermeldeamt (EWO)
ist zuständig für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes.
An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim EWO vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.
Melderegisterauskünfte
Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Archivauskünfte kosten 12,00 €.
Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5,00 € an.
Eltern, die ihre minderjährigen Kinder, welche NICHT im gemeinsamen Haushalt wohnen in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man am Wohnsitz des Kindes und ist drei Jahre gültig.
Lohnsteuerkarten
Die Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es nicht mehr. Die Karte für 2010 ist die letzte Lohnsteuerkarte.
Ab 2011 wird die farbige Karte durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.(ElStAM)
... mehr
Anträge auf Fahrerlaubnis
Das Einwohnermeldeamt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Fürth – Führerscheinstelle.
Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00€ und für Gewerbezentralregisterauskünfte 20,00 €.
Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. Hierzu muss der Antragsteller persönlich beim EWO vorsprechen. Für den Personalausweis, sowie für Reise-, Kinderreisepass und Führerschein wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Neubürger, für die vom Markt Ammerndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen.
Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.
Soll ein Doktortitel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.
Anfallende Gebühren:
|
Vorläufiger Personalausweis
|
10,00 €
|
|
|
Personalausweis
bis zum 24. Lebensjahr
ab dem 24. Lebensjahr
|
22,80 €
28,80 €
|
|
|
Vorläufiger Reisepass
|
26,00 €
|
|
|
Reisepass
bis zum 24. Lebensjahr
ab dem 24. Lebensjahr
|
37,50 €
59,00 €
|
|
|
Zweiter Reisepass je nach Alter
|
37,50 € oder 59,00 €
|
|
|
Kinderpass
|
13,00 €
|
|
|
Kinderpass-Verlängerung/ Änderung
|
6,00 €
|
|
Gültigkeitsdauer:
|
Vorläufiger Personalausweis
|
3 Monate
|
|
|
Personalausweis
|
6 Jahre
|
Ab 24 Jahren: 10 Jahre
|
|
Vorläufiger Reisepass
|
1 Jahr
|
|
|
Reisepass
|
6 Jahre
|
Ab 24 Jahren: 10 Jahre
|
|
Zweiter Reisepass
|
6 Jahre
|
|
|
Kinderreisepass
|
6 Jahre
|
Max. bis zum 12. Lebensjahr
|
Antrag für Pässe bei Minderjährigen
Beiblatt für Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft
Vollmacht zur Abholung Personalausweis
Vollmacht zur Abholung Reisepass