E - Energie
Von A bis Z
Kommunale Wärmeplanung
Das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Kommunen dazu,
eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, frühzeitig Orientierung für die
zukünftige Wärmeversorgung vor Ort zu schaffen.
Kleinere Gemeinden wie der Markt Ammerndorf müssen die kommunale Wärmeplanung
spätestens bis zum 30. Juni 2028 abgeschlossen haben.
Informationen über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Ammerndorf finden Sie hier.